Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
iki guys OG – Werbeagentur
Stand: August 2026
iki guys OG
Moosstraße 7a
5020 Salzburg, Österreich
Gesellschafter:
Mario Raider, MSc. – 50 %
Adelheid Raider, MA – 50 %
jeweils selbständig vertretungsberechtigt
Gewerbe: Werbeagentur
1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der iki guys OG, nachfolgend „Agentur“ genannt.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese von der Agentur ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Grundlage eines Auftrags sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung, die vereinbarte Leistungsbeschreibung sowie diese AGB.
2. Angebote und Auftragserteilung
Angebote der Agentur sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage gültig.
Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn das Angebot schriftlich, elektronisch oder auf andere nachvollziehbare Weise angenommen wurde.
Die Agentur kann den Beginn der Arbeiten von einer vereinbarten Anzahlung abhängig machen.
Änderungen oder Leistungen, die über das ursprüngliche Angebot hinausgehen, werden gesondert verrechnet.
3. Leistungen der Agentur
Die Agentur erbringt die im jeweiligen Angebot vereinbarten Leistungen nach fachlichen und branchenüblichen Standards.
Die Agentur schuldet jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Insbesondere werden keine bestimmten:
Umsätze oder Verkaufszahlen,
Leads oder Anfragen,
Besucherzahlen,
Reichweiten,
Conversion-Rates,
Social-Media-Ergebnisse oder
Google- bzw. Suchmaschinen-Rankings
garantiert.
Gestalterische und konzeptionelle Entscheidungen liegen innerhalb des vereinbarten Briefings im Ermessen der Agentur.
4. Mitarbeit des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für das Projekt benötigten Informationen, Inhalte, Unterlagen, Zugänge, Texte, Bilder, Logos und Daten rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Termine entsprechend.
Zusätzlicher Aufwand, der durch nachträgliche Änderungen, falsche Angaben oder fehlende Unterlagen entsteht, kann gesondert verrechnet werden.
5. Freigaben
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm übermittelte Entwürfe und Inhalte vor Veröffentlichung sorgfältig zu prüfen.
Dies betrifft insbesondere:
Texte, Namen, Preise, Kontaktdaten, Adressen, Telefonnummern, Links, Bilder, Termine, technische Angaben und sonstige Inhalte.
Nach ausdrücklicher Freigabe durch den Auftraggeber gilt die jeweilige Leistung als genehmigt.
Fehler, die bei ordnungsgemäßer Prüfung vor der Freigabe erkennbar gewesen wären, liegen nach erfolgter Freigabe grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, soweit gesetzlich zulässig.
6. Rechte an bereitgestellten Inhalten
Der Auftraggeber bestätigt, dass er über die erforderlichen Rechte an sämtlichen von ihm bereitgestellten Bildern, Texten, Logos, Videos, Marken, Musikstücken und sonstigen Inhalten verfügt.
Wird die Agentur aufgrund solcher vom Auftraggeber gelieferten oder ausdrücklich vorgegebenen Inhalte von Dritten in Anspruch genommen, hält der Auftraggeber die Agentur im gesetzlich zulässigen Umfang schad- und klaglos.
7. Rechtliche Prüfung
Eine rechtliche Prüfung der von der Agentur erstellten Inhalte ist nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Dies gilt insbesondere für:
Urheberrecht,
Markenrecht,
Wettbewerbsrecht,
Datenschutz,
Impressum,
Cookies und Tracking,
Medienrecht sowie
sonstige gesetzliche Informationspflichten.
Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung.
Bei Bedarf ist eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt oder sonstigen befugten Experten gesondert zu beauftragen.
8. Websites und digitale Leistungen
Bei Websites und digitalen Projekten schuldet die Agentur die im Angebot vereinbarten Funktionen.
Eine dauerhaft unterbrechungsfreie oder vollständig fehlerfreie Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden.
Die Agentur haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Störungen oder Ausfälle von Drittanbietern wie beispielsweise:
Hostingprovidern, Rechenzentren, Domainanbietern, E-Mail-Providern, CMS-Systemen, Plugins, APIs, Browsern, Suchmaschinen oder externen Plattformen.
Änderungen dieser Systeme nach Projektabschluss stellen für sich allein keinen Mangel der ursprünglichen Agenturleistung dar.
Wartung, Updates, Backups, Monitoring und laufende technische Betreuung sind nur enthalten, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.
9. SEO, Social Media und Drittplattformen
Bei SEO-, Social-Media- und Online-Marketing-Leistungen kann kein bestimmtes Ergebnis garantiert werden.
Algorithmen, Rankings, Reichweiten und Werbemöglichkeiten von Google, Meta, Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok und anderen Plattformen können sich jederzeit ändern und liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.
Die Agentur haftet daher nicht für Änderungen von Rankings, Reichweiten, Kontosperren, Ablehnungen von Anzeigen oder vergleichbare Entscheidungen der jeweiligen Plattformbetreiber, soweit diese nicht von der Agentur schuldhaft verursacht wurden.
10. Bild-, Schrift-, Software- und sonstige Lizenzen
Für Bilder, Schriften, Stockmaterial, Musik, Software, Plugins oder andere Inhalte Dritter gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des Rechteinhabers.
Der Auftraggeber erhält nur jene Nutzungsrechte, die tatsächlich erworben bzw. vereinbart wurden.
Ändert ein Drittanbieter nachträglich Preise, Lizenzbedingungen oder Verfügbarkeiten, liegt dies außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.
Laufende Lizenzkosten sind nur dann im Honorar enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
11. Urheber- und Nutzungsrechte
Konzepte, Entwürfe, Designs, Texte, Grafiken, Websites und sonstige kreative Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum bzw. im Rechtebereich der jeweiligen Rechteinhaber.
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Eine weitergehende Verwendung kann eine zusätzliche Vereinbarung oder Lizenz erfordern.
Offene Dateien, Rohdaten, Quelldateien, Layoutdateien, Projektdateien oder sonstige Arbeitsunterlagen sind nicht automatisch Bestandteil des Auftrags und müssen ausdrücklich vereinbart werden.
Nicht beauftragte Konzepte, Entwürfe und Ideen dürfen ohne Zustimmung der Agentur nicht verwendet oder durch Dritte umgesetzt werden.
12. Künstliche Intelligenz
Die Agentur ist berechtigt, geeignete KI-gestützte Werkzeuge im Rahmen ihrer Arbeit einzusetzen.
Eine Garantie dafür, dass KI-unterstützte Ergebnisse weltweit vollständig frei von Ähnlichkeiten mit bestehenden Werken oder Schutzrechten sind, kann nicht übernommen werden.
Ist eine besondere urheber-, marken- oder sonstige rechtliche Absicherung erforderlich, muss diese gesondert geprüft werden.
13. Honorar, Anzahlung und Teilrechnungen
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Agentur ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung von bis zu 50 % des vereinbarten Auftragswertes zu verrechnen.
Die Agentur kann den Beginn bzw. die Fortsetzung der Arbeiten vom Eingang dieser Anzahlung abhängig machen.
Bei umfangreicheren oder länger laufenden Projekten ist die Agentur außerdem berechtigt, Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt bzw. den bereits erbrachten Leistungen zu stellen.
Bereits erbrachte Leistungen, Fremdkosten, Lizenzen und sonstige projektbezogene Kosten können jederzeit gesondert bzw. im Rahmen einer Teilrechnung verrechnet werden.
Geleistete Anzahlungen werden mit den weiteren Rechnungen bzw. der Schlussrechnung verrechnet.
Zusatzleistungen oder Leistungen außerhalb des vereinbarten Angebots werden gesondert verrechnet.
14. Zahlung
Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt:
gesetzliche Verzugszinsen zu verrechnen,
notwendige Mahn- und Inkassokosten weiterzuverrechnen und
sämtliche laufenden Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
Durch eine solche Unterbrechung entstehende Terminverschiebungen gehen nicht zulasten der Agentur.
Bei erheblichen oder wiederholten Zahlungsrückständen kann die Agentur weitere Leistungen von Vorauszahlung abhängig machen.
15. Projektabbruch
Wird ein bereits beauftragtes Projekt vom Auftraggeber abgebrochen oder nicht weitergeführt, sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Fremdkosten zu bezahlen.
Bereits geleistete Anzahlungen werden mit diesen Ansprüchen verrechnet.
Verbindlich beauftragte Kosten gegenüber Dritten, beispielsweise für Produktionen, Lizenzen, Medien oder externe Dienstleister, sind ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen.
16. Gewährleistung
Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen nach Übergabe unverzüglich zu prüfen.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von acht Tagen schriftlich mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von acht Tagen nach deren Feststellung bekanntzugeben.
Bei berechtigten Mängeln hat die Agentur zunächst das Recht, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
Der Auftraggeber darf einen behaupteten Mangel nicht ohne vorherige Möglichkeit zur Verbesserung auf Kosten der Agentur durch Dritte beheben lassen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Unternehmergeschäften, soweit gesetzlich zulässig, sechs Monate.
17. Haftung
Die Agentur haftet nur im gesetzlich zwingend vorgesehenen Umfang.
Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Insbesondere haftet die Agentur bei leichter Fahrlässigkeit nicht für:
mittelbare Schäden,
Folgeschäden,
entgangenen Gewinn oder Umsatz,
Datenverluste,
Betriebsunterbrechungen,
Ranking- oder Reichweitenverluste sowie
ausgebliebene wirtschaftliche Erfolge.
Soweit gesetzlich zulässig, ist eine allfällige Haftung der Agentur der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des betroffenen Einzelauftrags begrenzt.
Bei laufenden Verträgen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, mit dem Nettohonorar der letzten zwölf Monate des betreffenden Vertragsverhältnisses begrenzt.
Für Fehler oder Schäden aufgrund von Vorgaben, Inhalten, Freigaben oder Entscheidungen des Auftraggebers übernimmt die Agentur keine Haftung, soweit diese nicht von der Agentur schuldhaft verursacht wurden.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
18. Fremdleistungen
Die Agentur darf für die Leistungserbringung Mitarbeiter, Freelancer, Produzenten, Programmierer, Fotografen, Texter und andere geeignete Dienstleister einsetzen.
Kosten externer Leistungen werden entsprechend dem Angebot bzw. der getroffenen Vereinbarung verrechnet.
19. Referenznutzung
Die Agentur ist berechtigt, abgeschlossene Projekte sowie Namen und Logo des Auftraggebers als Referenz auf ihrer Website, in Präsentationen, Social Media und sonstigen Eigenwerbemitteln zu verwenden.
Der Auftraggeber kann dieser Nutzung aus wichtigem Grund schriftlich widersprechen.
Vertrauliche Informationen werden nicht veröffentlicht.
20. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Geschäfts- und Projektinformationen angemessen vertraulich.
Personenbezogene Daten werden entsprechend den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Ist für eine Tätigkeit eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich, wird diese gesondert abgeschlossen.
21. Vertragsbeendigung
Die Agentur kann einen Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig beenden.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung nicht bezahlt, erforderliche Mitwirkung dauerhaft verweigert oder die Durchführung des Projekts erheblich behindert.
Bis dahin erbrachte Leistungen und entstandene Kosten bleiben zahlungspflichtig.
22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Erfüllungsort ist Salzburg.
Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird, soweit gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart, die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der iki guys OG in Salzburg vereinbart.
23. Schlussbestimmungen
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen Agentur und Auftraggeber gehen diesen AGB vor.
Es gilt jene Fassung der AGB, die bei Abschluss des jeweiligen Auftrags vereinbart wurde.